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Rechtliche Fragen
  • Veröffentlichung zu Rechtsfragen im Ehrenamt

"Mit Sicherheit freiwillig engagiert" lautet der Titel einer neuen Broschüre der Bruderhilfe und Familienfürsorge sowie der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Sie bietet einen Überblick über Leistungen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung sowie zu Haftungsfragen. Erörtert wird auch, was der Träger einer Einrichtung, der ehrenamtlich Engagierte beschäftigt, tun kann. Die gut lesbare Broschüre wird abgerundet durch einen Serviceteil mit einer Checkliste für Ehrenamtliche, Hinweise auf Merkblätter und andere Publikationen sowie Adressen.

Eines bietet die Publikation dagegen nicht: Die Gewissheit, dass Ehrenamtliche rundum abgesichert sind. Denn unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beispielsweise fallen nur besondere ehrenamtlich aktive Personengruppen, z.B. im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege oder in der Hilfe bei Unglücksfällen. Daraus ergibt sich, dass ein Großteil der bürgerschaftlich Engagierten, z.B. im Sport, nicht diesem Schutz unterliegt – dringender Handlungsbedarf, an dem sich die Enquete-Kommission "Bürgerschaftliches Engament" des Deutschen Bundestages messen lassen muss.

Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden bei: Bruderhilfe Sachversicherung, Kölnische Str. 108-112, 34119 Kassel, Telefon 01802-78 81 00, www.bruderhilfe.de

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  • Versicherungsschutz im sozialen Ehrenamt

Stiehr, Karin: Versicherungsschutz im sozialen Ehrenamt, Verlag Peter Wiehl, Stuttgart, Marburg, Erfurt 1999. ISBN 3-927219-63-0, im Buchhandel 8 Mark.

Die wenigsten Ehrenamtlichen haben genaue Vorstellungen, ob sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit versichert sind und wenn ja, wogegen. Die angezeigte Broschüre klärt darüber knapp und trocken auf.

Jeder Berufstätige ist bekanntlich über die Berufsgenossenschaft gegen Gesundheitsrisiken versichert, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen. Diese gesetzliche Unfallversicherung schützt auch die Ehrenamtlichen im sozialen Bereich, sogar unter erleichterten Bedingungen: die Trägerorganisation braucht weder die Namen der Ehrenamtlichen an die Berufsgenossenschaft zu melden noch Beiträge für sie zu zahlen. Im Schadensfall muß der Ehrenamtliche natürlich nachweisen, daß er absprachegemäß tätig war. Spontane Eigeninitiative fällt nicht unter den Versicherungsschutz!

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind Heilbehandlung, Rehabilitation (Krankenkasse ist für Arbeitsunfälle nicht zuständig) und ggf. Unfallrente. Für letztere wird bei Ehrenamtlichen ein fiktives Einkommen von knapp 3000 DM zugrunde gelegt.

Wenn der Ehrenamtliche im Rahmen seiner Tätigkeit andere Personen oder Sachen schädigt, ist gesetzlich geregelt, daß die Trägerorganisation dafür eintreten muß (Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit, da muß immer der Verschulder büßen). Die Trägerorganisation sollte daher zweckmäßig eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Zusammenfassend läßt sich sagen: Für Ehrenamtliche im sozialen Bereich besteht in der Regel über den Träger kostenloser Versicherungsschutz !!!.

Das Buch erfüllt seinen Zweck und sollte in den Trägerorganisationen vorhanden sein. Zur besseren Veranschaulichung würden Fallbeispiele hilfreich sein.

Für weitere Fragen zum Versicherungsschutz und Vereinsrecht siehe

www.nonprofit-management.de